Internationale Nutzungsbedingungen fr Programme ohne Gewhrleistung 
 
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen 
 
Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklren Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewhrleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, 
 
- drfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und  
 
- mssen das Programm sowie den zugehrigen Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurckgeben, bei der Sie das Programm erworben haben, um eine Rckerstattung des bezahlten Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben.  
 
"IBM" steht fr International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft.  
 
Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthlt. Die Lizenzinformation eines Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden. Darber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfgung gestellt oder ber einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschre beigelegt.  
 
Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschlielich des Originals und aller vollstndigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlssel sowie Dokumentationen.  
 
Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darber hinaus Aufschluss ber Ihren Anspruch auf die Preise fr zuknftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie ber mgliche Sonder- und Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfgung gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder IBM oder ein IBM Reseller) fr das Programm, vorausgesetzt, auf diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe dokumentiert.  
 
"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person.  
 
Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Lnderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden), Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollstndige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mndlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen knnen die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergnzen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung. 
 
1. Berechtigung 
 
Lizenz 
 
Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschtzt und lizenziert, jedoch nicht verkauft.  
 
IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschlieliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmig erworben haben.  
 
Sie drfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschlielich einer Sicherungskopie, zur Untersttzung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten fr jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen.  
 
Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, drfen Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.  
 
Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer das Programm (unabhngig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgem verwendet und die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.  
 
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ndern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrckliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.  
 
IBM kann Ihre Lizenz kndigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehrigen Berechtigungsnachweis zu vernichten. 
 
Geld-zurck-Garantie 
 
Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht zufrieden sind und wenn Sie der ursprngliche Lizenznehmer des Programms sind, knnen Sie es zusammen mit dem zugehrigen Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurckgeben, bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.  
 
Programmbertragung 
 
Sie knnen ein Programm und alle Lizenzrechte und -verpflichtungen nur an Dritte bertragen, wenn diese sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklren. Wenn Sie das Programm bertragen, mssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung einschlielich des zugehrigen Berechtigungsnachweises beifgen. Nach der bertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu nutzen. 
 
2. Gebhren 
 
Bei dem fr eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag handelt es sich um eine Einmalgebhr.  
 
Einmalgebhren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe, die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewhrt keine Gutschriften oder Rckerstattungen fr bereits fllige oder gezahlte Gebhren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung.  
 
Wenn Sie die Nutzungsstufe erhhen wollen, mssen Sie IBM oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, benachrichtigen und die anfallenden Gebhren bezahlen.  
 
Wenn eine andere Stelle fr das Programm Zlle, Steuern, Abgaben oder Gebhren erhebt, die nicht in den IBM Gebhren enthalten sind, erklren Sie sich mit der Zahlung des angegebenen Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der fr die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum des Kaufes sind Sie verantwortlich fr alle das Programm betreffenden Vermgenssteuern.  
 
3. Gewhrleistungsausschluss 
 
Vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewhrleistung, die nicht ausgeschlossen werden kann, gibt IBM keine ausdrckliche oder implizite Gewhrleistung fr die Marktfhigkeit, die Eignung fr einen bestimmten Zweck oder die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf das Programm oder die technische Untersttzung.  
 
Dieser Gewhrleistungsausschluss gilt auch fr die IBM Programmlieferanten.  
 
Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber von Nicht-IBM Programmen knnen ihre eigenen Gewhrleistungen mitliefern. 
 
IBM bietet keine technische Untersttzung, sofern dies nicht ausdrcklich angegeben ist.  
 
4. Haftungsbegrenzung 
 
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Grnden von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhngig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschlielich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlssigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und auer in Fllen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf: 1) Personenschden (einschlielich Tod) und Schden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schden bis zu den Gebhren fr das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist. 
 
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch fr Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, fr den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden knnen.  
 
Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fllen haftbar, auch wenn auf die Mglichkeit solcher Schden hingewiesen wurde:  
 
1. Verlust oder Beschdigung von Daten;  
 
2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschden; oder  
 
3. entgangener Gewinn, entgangene Geschftsabschlsse, Umstze, Schdigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. 
 
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschden, so dass obige Einschrnkungen und Ausschlsse mglicherweise nicht anwendbar sind. 
 
5. Allgemeines 
 
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.  
 
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungltig oder undurchfhrbar ist, sind die brigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang.  
 
3. Sie erklren sich mit allen geltenden Gesetzen zur Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen einverstanden.  
 
4. Sie erklren sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persnlichen Daten einschlielich Name, Telefonnummern und E-Mail-Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschftsbeziehung verarbeitet und verwendet und drfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmchtigten von IBM fr die Durchfhrung der gemeinsamen Geschftsaktivitten einschlielich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder fr Marktuntersuchungen) zur Verfgung gestellt werden.  
 
5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung spter als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.  
 
6. Weder Sie noch IBM sind fr die Nichterfllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Grnden haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden knnen.  
 
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand fr Dritte, und IBM ist nicht haftbar fr Ansprche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgefhrten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und fr Personenschden (einschlielich Tod) und Schden an Immobilien und beweglichen Sachen, fr die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.   
 
6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren 
 
Geltendes Recht 
 
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzufhren, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.  
 
Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen fr den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung. 
 
Rechtsprechung 
 
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.  
 
Teil 2 - Lnderspezifische Bedingungen  
 
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA) 
 
Gewhrleistungsausschluss (Abschnitt 3): In der Europischen Gemeinschaft wird am Anfang dieses Abschnitts Folgendes eingefgt: 
 
In der Europischen Gemeinschaft sind fr Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte fr den Verkauf von Konsumgtern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen in diesem Abschnitt 3 nicht betroffen. 
 
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In sterreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollstndig durch folgende Regelungen ersetzt: 
 
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten:  
 
1. Die Haftung von IBM fr Schden und Verluste, die als Folge der Erfllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Grnde entstanden und belegt sind. Der Hchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen fr das Programm bezahlten Gebhren. 
 
Die obige Einschrnkung gilt nicht fr Personenschden (einschlielich Tod) und fr direkte Schden an Immobilien und beweglichen Sachen, fr die IBM rechtlich haftbar ist.  
 
2. Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fllen haftbar, auch wenn auf die Mglichkeit solcher Schden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschdigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschden oder andere geschftliche Folgeschden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schden gefhrt hat; oder 4) entgangene Geschftsabschlsse, Umstze, Schdigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.  
 
3. Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlsse gelten nicht nur fr die von IBM durchgefhrten Aktivitten, sondern auch fr die Aktivitten von IBM Lieferanten. Sie legen den Hchstbetrag fest, fr den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind.  
 
Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 6) 
 
Rechtsprechung 
 
Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefgt: 
 
In sterreich gilt als Gerichtsstand fr alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitflle einschlielich Streitfllen bezglich ihres Vorhandenseins das zustndige Gericht in Wien, sterreich (Innenstadt).  
 
STERREICH: Gewhrleistungsausschluss (Abschnitt 3): Die Bedingungen dieses Abschnitts werden vollstndig durch den folgenden Text ersetzt: 
 
Die folgende begrenzte Gewhrleistung kommt zur Anwendung, wenn Sie fr den Erwerb des Programms eine Gebhr bezahlt haben: 
 
Der Gewhrleistungszeitraum betrgt zwlf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum fr Kunden mit laufenden Verfahren wegen Versten gegen die Gewhrleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.  
 
Die Gewhrleistung fr ein IBM Programm umfasst die Funktionalitt des Programms bei normalem Gebrauch und die bereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.  
 
IBM gewhrleistet, dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. IBM gewhrleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Fr die Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.  
 
Die Gewhrleistung gilt nur fr den unvernderten Teil des Programms.  
 
Wenn das Programm innerhalb des Gewhrleistungszeitraums nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem mit Hilfe der bereitgestellten Informationen nicht behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm bei der Stelle zurckzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie erhalten die bezahlten Gebhren dann zurck. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wird Ihnen der gezahlte Betrag von der Stelle zurckerstattet, bei der Sie das Programm erworben haben.  
 
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.  
 
Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefgt: 
 
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persnlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschftsaktivitten.  
 
DEUTSCHLAND: Gewhrleistungsausschluss (Abschnitt 3): Es gelten dieselben nderungen wie in Gewhrleistungsausschluss (Abschnitt 3) oben unter sterreich.  
 
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefgt: 
 
Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlssigkeit der IBM.  
 
Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt:  
 
Fr alle Ansprche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Gewhrleistungsausschluss) dieser Vereinbarung aufgefhrten Flle.  
 
SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefgt: 
 
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persnlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschftsaktivitten.  
 
Z125-5589-03 (01/2003) 
LIZENZINFORMATION 
 
Fr die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zustzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen fr Programme ohne Gewhrleistung die folgenden Vertragsbedingungen. 
 
Programmname: IBM WebSphere Application Server V1.1 
Programmnummer: COMMUNITY 
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primren Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgefhrt wird. 
 
Eingeschrnkte Nutzungsrechte fr andere IBM Programme 
 
Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses Programm nur zur Untersttzung des Hauptprogramms, und Ihre Rechte zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschrnkt. Wenn Sie eine separate Lizenz fr dieses Programm erwerben mchten, die nicht durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschrnkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM Vertriebsbeauftragten. 
 
Weitere IBM Programme 
 
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthlt weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben werden ("Weitere IBM Programme"). Sie drfen die weiteren IBM Programme nur in Verbindung mir Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die weiteren IBM Programme drfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Sie sind nicht berechtigt, die weiteren IBM Programme zu bertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der Vereinbarung fr das Programm werden die Lizenzbedingungen fr die weiteren IBM Programme eventuell ersetzt oder gendert. Im Falle eines Widerspruchs haben die fr das Programm geltenden Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den weiteren IBM Programmen beigepackt ist. Wenn Ihr Recht zur Nutzung des Programms abluft bzw. der Vertrag von Ihnen oder IBM gekndigt wird, mssen Sie die Nutzung der weiteren IBM Programme einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder unverzglich an den Programmlieferanten zurckgeben. Haben Sie die weiteren IBM Programme heruntergeladen, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. Sollen die weiteren IBM Programme fr eine Nutzung lizenziert werden, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern. 
 
Diese Liste enthlt die weiteren IBM Programme, die mit dem Programm lizenziert werden: 
IBM Cloudscape 
 
 
Ausgeschlossene Komponenten 
 
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungltig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten". Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes: 
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten (auch "Lieferanten" genannt) bernehmen keine Gewhrleistung fr die bereitgestellten Komponenten, einschlielich der Gewhrleistung fr Rechtsmngel, fr die Handelsblichkeit, die Verwendungsfhigkeit fr einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte Dritter; 
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall fr unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschden (einschlielich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und 
(c) IBM und die Lieferanten bernehmen keine Verpflichtung, Sie fr irgendwelche Schden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten. 
 
Ungeachtet der genannten Ausschlsse unterliegen die Gewhrleistung und Haftung von IBM fr die ausgeschlossenen Komponenten in Deutschland und sterreich ausschlielich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit fr Deutschland und sterreich angegeben sind. 
 
Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen fr die ausgeschlossenen Komponenten zur Verfgung stellen muss (einschlielich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes fr bestimmte ausgeschlossene Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm beigepackt sind. 
 
Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten. Zuknftige Programmupdates oder Fixpacks knnen weitere ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehrigen Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES aufgefhrt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist. 
 
Die ausgeschlossenen Komponenten sind: 
* Active IO 1.1, 2.0-r118 
* ActiveMQ 3.2.4 
* Ant 1.5.4 
* Ant 1.6.5 
* Antlr 2.7.5 
* ASM 1.5.3 
* AXIS 1.4 
* BrowserLauncher V1.4b1 
* Castor 0.9.5.3.ibm 
* CGLIB 2.1_3 
* Commons-beanutils 1.7.0 
* Commons-cli 1.0 
* Commons-collections 3.1 
* Commons-digester 1.7 
* Commons-discovery 0.2 
* Commons-el 1.0 
* Commons-fileupload 1.1.1 
* Commons-i18n 1.0-G1M5 
* Commons-io 1.2 
* Commons-logging 1.0.4 
* Commons-modeler 1.1-20060524 
* Commons-Primitives 1.0-20041207 
* Concurrent 1.3.4 
* Derby 10.1.3 
* DWR 1.1.1 
* Geronimo 1.1 
* Geronimo Devtools 1.1 
* Geronimo Specs 1.1 
* Howl 1.0.1-1 
* HSQLDB 1.7.1 
* JDOM 1.0 
* JSTL 1.1.1 
* JUDDI 0.9rc4.ibm 
* JUnit 3.8.1 
* Log4J 1.2.11 
* MX4J 3.0.1 
* OpenEJB 2.1 
* Oro 2.0.8  
* Pluto 1.0.1 
* Quick 1.0.1  
* RegExp 1.3 
* Scout 0.5 
* StAX API 1.0.1 
* Tomcat 5.5.15 
* TranQL 1.3 
* TranQL Connector 1.2 
* TranQL Vendors 1.1 
* Velocity 1.4 
* WSDL4J 1.5.2 
* Xalan V2.5.2  
* XML4J V4.3.7 
* XMLBeans 2.0.0 
* XPP3 1.1.3.4.M 
* XStream 1.1.3 
 
 
Angegebene Betriebsumgebung 
 
Die Programmspezifikationen und Informationen zur Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm, sofern verfgbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM verffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe. 
 
Programmspezifische Bedingungen 
 
Sie sind dafr verantwortlich, dass alle Lizenzen, Vereinbarungen und Urheberrechtsgesetze fr die Software von Drittherstellern, die zusammen mit dem Programm genutzt wird, eingehalten werden. Das Programm enthlt bestimmte Komponenten, die Ihnen mglicherweise unter einer separaten Lizenzvereinbarung zur Verfgung gestellt werden, die Ihnen die Erstellung abgeleiteter Werke der Komponenten gestattet. Wenn Sie mit Genehmigung abgeleitete Werke der Komponenten erstellen, drfen Sie die genderten Komponenten zusammen mit dem Programm verwenden. Die vorliegende Vereinbarung gestattet Ihnen nicht, abgeleitete Werke des Programms oder der Programmkomponenten zu erstellen. Die mit diesem Dokument erteilten Rechte fr die Nutzung der Software von Drittherstellern sind auf keinen Fall umfassender als die Rechte, die fr diese Software gelten, wenn sie ohne das Programm weitergegeben wird. 
 
KOMPONENTEN OHNE KOPIERBESCHRNKUNG: Sie sind berechtigt, eine unbegrenzte Anzahl Kopien des Programms zu installieren und zu nutzen, sofern Sie alle IBM Copyrightvermerke und sonstigen Eigentumshinweise auf den Kopien anbringen. 
 
CLOUDSCAPE-KOMPONENTEN: Sie drfen die IBM Cloudscape-Komponenten ausschlielich zur Entwicklung, Bewertung und zum Testen von Anwendungen und bei der produktiven Nutzung nur als Datenrepository fr Daten einsetzen, die von dem Programm generiert und verwaltet werden. 
 
WEITERGABERECHTE: Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in der Vereinbarung knnen Weitergaberechte mit oder ohne Untersttzung fr das Programm unter einer separaten Vereinbarung fr die Binrcodeversionen des Programms erteilt werden. Wenden Sie sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, um Informationen ber eine gebhrenfreie Lizenz zum Vertrieb zu erhalten. 
 
D/N:  L-WGSD-6S5RCJ 
P/N:  L-WGSD-6S5RCJ 