Software Nutzungsbedingungen
der SEP AG

Version 1.0 vom 03.07.02


Software Nutzungsbedingungen
der SEP AG


1.	Grundlagen

Die vorliegende Software ist durch deutsches Urheberrecht und internationale 
Vertrge geschtzt. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an der Software 
liegen bei der SEP AG (im folgenden SEP). Mit dem ffnen der versiegelten 
Diskettenverpackung oder CD-Box oder dem akzeptieren beim Installationsvor-
gang erklrt der Nutzer sein Einverstndnis mit dem Zustandekommen eines 
Softwarenutzungsvertrages unter den folgenden Vertragsbestimmungen. 

2.	Inhalt der Leistung

2.1	Nutzungsumfang

2.1.1 Der Nutzer erhlt das nicht ausschlieliche Recht, die von SEP ber-
lassene Software nebst Dokumentationsunterlagen selbst zu nutzen.

2.1.2.1	Alle Installationen drfen nur fr eigene Zwecke des Nutzers 
genutzt werden. Datenbanken drfen nur fr eigene Zwecke angelegt werden.

2.1.3	  Die Nutzungsberechtigung steht unter dem Vorbehalt vollstndiger 
Zahlung des Kaufpreises.

2.1.4	Durch Abschluss des Vertrages hat der Nutzer das Nutzungsrecht 
an der Software erworben. Die konkrete Nutzungsmglichkeit rich-
tet sich danach, ob der Nutzer eine Arbeitsplatzlizenz oder eine 
Serverlizenz erworben hat. Das Nhere ergibt sich aus dem Liefer-
schein respektive der Auftragsbesttigung. 
Bei einer Arbeitsplatzlizenz erlaubt der Nutzungsumfang, die Soft-
ware ihrem Zweck entsprechend auf einem Computer zu nutzen. 
Die Software ist dann auf einem Einzelcomputer in Nutzung, wenn 
sie in dem Arbeitsspeicher (RAM) oder in einem Permanentspei-
cher dieses Einzelcomputers - z.B. einer Festplatte oder einem ent-
fernbaren Speichermedium, wie Diskette oder CD-Rom, auf das der 
Computer Zugriff hat - gespeichert wurde.
Eine Serverlizenz erlaubt den zeitgleichen Zugriff auf die Software 
von mehreren Rechnern. Die Zahl mglicher erlaubter zeitgleicher 
Zugriffe richtet sich nach dem Lieferschein. Nheres regelt auch 
Ziffer 2.2.4.

2.1.5	Eine weitergehende Verwertung, insbesondere eine Modifizierung, 
Vervielfltigung, Dekompilierung, Weitergabe an Dritte oder ein Re-
engineering ist nicht gestattet. Dem Anwender ist es untersagt, aus 
der Software die Quellcodeprogramme zu dekompilieren oder hnliches. 

2.2	Vervielfltigungsrechte und Zugriffsschutz

2.2.1	Der Nutzer darf die gelieferte Software nur vervielfltigen, 
soweit die jeweilige Vervielfltigung fr die Benutzung der Software 
unbedingt notwendig ist. Zu den unbedingt notwendigen Vervielfltigun-
gen zhlen die Installation der Software vom Originaldatentrger 
auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das La-
den der Software in den Arbeitsspeicher.

2.2.2	Darber hinaus kann der Nutzer eine Vervielfltigung zu Siche-
rungszwecken vornehmen. Ist aus Grnden der Datensicherheit 
oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Compu-
tersystems nach einem Totalausfall die turnusmige Sicherung 
des gesamten Datenbestandes einschlielich der eingesetzten 
Computerprogramme unerlsslich, darf der Nutzer Sicherungsko-
pien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betref-
fenden Datentrger sind entsprechend zu kennzeichnen. Auf jeder 
so angefertigten Kopie der Software ist der folgende Copyright-
Vermerk deutlich sichtbar anzubringen:

(c) 2000 bis 2003 SEP AG 

Die Sicherungskopien drfen nur zu rein archivarischen Zwecken 
verwendet werden.

2.2.3	Weitere Vervielfltigungen, zu denen auch die Ausgabe des Soft-
warecodes auf einen Drucker sowie das Fotokopieren etwaiger Zusatz-
unterlagen zhlen, darf der Nutzer nicht anfertigen.

2.2.4	Der Nutzer darf die Software auf jeder ihm zur Verfgung stehen-
den von der Software untersttzten Hardware einsetzen. Wechselt 
der Nutzer jedoch die Hardware bei einer Arbeitsplatzlizenz, muss 
er die Software von der bisher verwendeten Hardware lschen. Ei-
ne Arbeitsplatzlizenz berechtigt den Nutzer zur Nutzung der Soft-
ware an einem Arbeitsplatz. Soweit der Nutzer eine Serverlizenz 
erworben hat, ist ein zeitgleicher Zugriff von Nutzern nur in Hhe 
der Anzahl der erworbenen Lizenzen zulssig. Wenn die Zahl der 
Computer-Arbeitspltze, an denen die Software gleichzeitig genutzt 
wird, die Anzahl der Computer-Arbeitspltze bersteigen kann, fr 
die der Nutzer eine Lizenz erworben hat, so hat er angemessene 
Mechanismen vorzusehen oder Verfahren anzuwenden, die sicher-
stellen, dass die Software nur an der erlaubten Anzahl von Compu-
ter-Arbeitspltzen genutzt wird.

2.2.5	Der Nutzer darf die Software einschlielich des Dokumentationsma-
terials auf Dauer an Dritte veruern oder verschenken, vorausge-
setzt, der erwerbende Dritte erklrt sich mit der Weitergeltung der 
vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenber einver-
standen. Eine Leihe oder Leasing ist nicht gestattet. Im Falle der 
Weitergabe im Rahmen von Veruerung oder Verschenken muss 
der Nutzer dem neuen Nutzer smtliche Softwarekopien einschlie-
lich gegebenenfalls vorhandener Sicherungskopien bergeben oder 
die nicht bergebenen Sicherungskopien vernichten. Infolge der 
Weitergabe erlischt das Recht des Nutzers zur Nutzung der Soft-
ware. Er hat die Programme auf seiner Hardware vollstndig zu l-
schen. Von der Weitergabe hat er SEP unverzglich unter Angabe 
des neuen Nutzers schriftlich zu unterrichten.

2.2.6	Die Entfernung eines Kopierschutzes oder hnlicher Schutzroutinen 
ist nur zulssig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die st-
rungsfreie Softwarenutzung beeintrchtigt oder verhindert wird. Fr 
die Beeintrchtigung oder Verhinderung strungsfreier Benutzbar-
keit durch den Schutzmechanismus trgt der Nutzer die Beweislast.


3.	Sicherung der Leistung

3.1	Marken- und Herkunftshinweis

Der Nutzer hat nicht das Recht, auer beim Urheberrechtshinweis, den 
Firmennamen oder eingetragene Marken von SEP zu benutzen. Er darf al-
lerdings in blicher Weise darauf hinweisen, dass die Software von SEP 
entwickelt, hergestellt und vertrieben wurde, wobei die Erwhnung der 
Marke SEP in blicher Weise einem "(r)" kenntlich zu machen ist, d.h. 
beispielsweise wie folgt:

SEP AG(r)

3.2	Aktualisierung und Archivierung

Der Nutzer hlt die ihm bergebenen Dokumentationsunterlagen sowie 
schriftlich oder fernmndlich mitgeteilte nderungen oder sonstige vertrag-
liche Leistungen betreffende Mitteilungen auf dem neuesten Stand und ar-
chiviert sie.

3.3	Sicherung des Produktes 

Der Nutzer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Software 
sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. 
Die gelieferten Originaldatentrger sowie etwaige Sicherungskopien sind 
an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzu-
bewahren. Die Mitarbeiter des Nutzers sind nachdrcklich auf die Einhal-
tung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie der Bestimmungen des 
Urheberrechts hinzuweisen.

3.4	Informationen

Fr weitere vertrags- und produktbezogene Rckfragen steht Ihnen die 
Firma

SEP AG
- Kundenbetreuung -
Ziegelstrasse 1
D- 83629 Weyarn

	gerne zur Verfgung.


SEP AG interne Dokumenten ID: 
$Id: SEPsesam_licence_de.txt,v 1.1 2003/04/10 07:08:29 sesam Exp $
